Inhalt

Antragsberechtigte

  • Zu 1.: Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen
  • Zu 2.: Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Zu 3.: Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung können Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte / Tauschpartner zuwendungsberechtigt sein