Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard", KfW-Programm Nr. 270
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
- Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen, Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energiecontracting.
- Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch gebrauchte Anlagen finanziert werden.
Ausgeschlossen von der Förderung
- Treuhandkonstruktionen
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben
Auszahlung
100 %
Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
Zinsbindung
bis zu zehn Jahre
Tilgung
- In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
- Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Hinweise:
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.