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Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard", KfW-Programm Nr. 270

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien.

Was wird gefördert?

  • Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen, Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energiecontracting.
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch gebrauchte Anlagen finanziert werden.

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Treuhandkonstruktionen

Konditionen

Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag
bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben

Auszahlung
100 %

Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.

Zinsbindung
bis zu zehn Jahre

Tilgung

  • In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
  • Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.