Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (KfW-Programm 124), mit zusätzlicher SAB-Förderung
Im Rahmen des Wohnungseigentumsprogrammes des Bundes fördert die KfW Grundstückkosten, Baukosten, Baunebenkosten oder den Kaufpreis mit bis zu EUR 100.000. Über ein Ergänzungsdarlehen der SAB lassen sich beide Förderungen zu einer Gesamtfinanzierung selbst genutzten Wohneigentums kombinieren.
Was wird gefördert?
Schaffung selbst genutzten Wohneigentums in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung durch
- Neubau,
- Kauf oder
- Um- und Ausbau.
Konditionen
Höchstbetrag
maximal EUR 100.000 pro Vorhaben
Zinsbindung, Zinssatz
- Zinsbindung: bis zu zehn Jahre
- Zinssatz: abhängig von Laufzeit und Zinsbindung; Zinsverbilligung durch Sächsische Aufbaubank um 0,5 %
Hinweis: Der Zinssatz für Darlehen zur Beseitigung von Hochwasserschäden beträgt ein Prozent in allen Laufzeiten. Die SAB verbilligt den Zinssatz nicht zusätzlich.
Auszahlung
- 100 %
- Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
- Abruffrist: 36 Monate nach Darlehenszusage
Laufzeit
- Annuitätendarlehen: bis zu 25 Jahre mit zehn Jahren Zinsbindung
- Endfälliges Darlehen: bis zu zehn Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)
Rückzahlung
- Annuitätendarlehen:
- gleich hohe, monatliche Raten
- tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu drei Jahre (SAB grundsätzlich zwei Jahre)
- Sondertilgung des Gesamtbetrages möglich gegen Vorfälligkeitsentgelt, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen
Sicherheiten
bankübliche Sicherung durch Grundschulden
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB und KfW)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.