Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Einrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bis 20 kW auf Antrag mit einem einmaligen Investitionszuschuss (Mini-KWK-Zuschuss).
Zentrales Ziel dieser Förderung ist es, den Einsatz hocheffizienter KWK-Anlagen in diesem Leistungsbereich deutlich zu steigern und damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beizutragen.
Tipp: Die Netzbetreiber zahlen eine Stromvergütung für staatlich zugelassene KWK-Anlagen, unabhängig von deren Leistung. Für Anlagen bis 50 kW führte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ein.
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
- Basisförderung: gestaffelt nach Leistung der Anlage bis zu EUR 3.500
- Bonusförderung für Wärmeeffizienz: 25 % der Basisförderung
- Bonusförderung für Stromeffizienz: 60 % der Basisförderung
Die Bonusförderungen können miteinander kombiniert werden, die Inanspruchnahme ist jedoch nur zusätzlich zur Basisförderung für neue KWK-Anlagen möglich.
Hinweise:
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.