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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ertüchtigung nach Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie "Siedlungswasserwirtschaft" (RL SWW/2016), Nr. 05554

Wenn Sie Ihre bestehende private Kleinkläranlage mit einer erweiterten Reinigungsstufe nachrüsten möchten, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Baukosten von bis zu EUR 750,00 erhalten.

Ziel der Förderung ist es, insbesondere im ländlichen Raum, die durch eine verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen.

Was wird gefördert?

Ertüchtigung von Kleinkläranlagen durch eine erweiterte Reinigungsstufe

Konditionen

Art der Förderung
Projektzuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
50 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal EUR 750,00

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Für den Neubau von Kleinkläranlagen sind keine Zuschüsse möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.