Inhalt

Die Fahrgastrechte für den Personenverkehr auf Schiffen im See- und Binnenschiffsverkehr sind EU-weit einheitlich geregelt. Bei Überbuchungen, Annullierungen oder beträchtlichen Verspätungen bei der Abfahrt oder Ankunft haben Sie unter Umständen

  • ein Informationsrecht,
  • ein Recht auf Unterstützungsleistungen sowie
  • ein Recht auf Kostenerstattungen.

Die EU Verordnung gilt für Fahrgäste, bei denen entweder der Einschiffungshafen (Hafen der Hinfahrt) oder der Ausschiffungshafen (Hafen der Rückfahrt) innerhalb der Europäischen Union (EU) liegt. Zudem gilt sie eingeschränkt auch für Fahrgäste einer Kreuzfahrt, bei der der Einschiffungshafen in der EU liegt.

Hinweis: Darüber hinaus bestehen besondere Fahrgastrechte für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Mindestanforderungen an die Reiseinformationen.

Ansprechstelle

der jeweilige Beförderer (Schiffsdienst, Terminalbetreiber)