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Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Wenn Sie mit einer Behinderung leben, kann die Agentur für Arbeit Ihnen bei folgenden Fragen behilflich sein:

  • Wie kann ich wieder ins Berufsleben einsteigen?
  • Wie kann ich meinen Arbeitsplatz an meine Bedürfnisse anpassen?
  • Welche Hilfen gibt es für mich?

Ihre Agentur für Arbeit unterstützt Sie vor und während der Ausbildung, bei der beruflichen Weiterbildung und im Berufsalltag.

Wichtig: Kontaktieren Sie zuerst das Integrationsamt oder prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber* zu einer behindertengerechten Ausgestaltung verpflichtet ist.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.