Inhalt

Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Mit Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) werden die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR seit 17.06.2021 vom Bundesarchiv weiter erschlossen und verwaltet.

Ansprechstelle

Außenstellen des Bundesarchivs:

Stasi-Unterlagen-Archiv Dresden
Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig
Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz