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Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister)

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgetreue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.