Inhalt

Wenn Ihre Familie über ein nur geringes Einkommen verfügt, können Sie für einen Urlaubsaufenthalt einen Zuschuss beantragen. Die Förderung durch den Freistaat Sachsen berücksichtigt insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie von diesen anerkannten Einrichtungen.

Konditionen

Art der Förderung

  • Festbetragsfinanzierung, Projektförderung
  • je Kalenderjahr ein Urlaubsaufenthalt von 7 bis 14 Tagen (An- und Abreisetag gelten in der Regel zusammen als ein Aufenthaltstag)

Für Urlaub unter 7 Tagen wird kein Zuschuss gewährt, längere Aufenthalte sind möglich, werden aber ebenfalls nur bis zu 14 Tage gefördert. Verwandtenbesuche oder sonstige private Besuchsreisen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Höhe

bis zu EUR 9,00 je teilnehmendem, förderfähigen Familienmitglied und Aufenthaltstag

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, sie erfolgt nur, soweit hierfür beim jeweiligen Spitzenverband Fördermittel zur Verfügung stehen.

Ansprechstelle

Geschäftsstelle des Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege beziehungsweise des Familienverbands, zu dem die von Ihnen gewählte Erholungseinrichtung gehört:

-> Verzeichnis der Antragstellen