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Schwangerenhilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" kann sozial benachteiligten Frauen gewährt werden, die sich während der ersten Monate der Schwangerschaft an eine Schwangerenberatungsstelle wenden. Die Unterstützung soll den werdenden Müttern helfen, das "Ja" zu ihrem Kind zu erleichtern.

Die Hilfen werden vorwiegend aus Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" finanziert. Sie können für Aufwendungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen - insbesondere für die Erstausstattung des Kindes (zum Beispiel Kleidung und erforderliches kindgerechtes Mobiliar).

Hinweise:

  • Die finanzielle Unterstützung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Die Höhe der Unterstützung fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.