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Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist folgendermaßen geregelt:

  • Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Es beträgt höchstens EUR 13,00 für den Kalendertag. Übersteigt das Nettoarbeitsentgelt EUR 13,00 pro Tag, wird der darüber hinausgehende Betrag vom Arbeitgeber* als "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" gezahlt.
  • Allen anderen Mitgliedern einer Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

 

Ansprechstelle

Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)

-> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes