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Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Unternehmensnachfolgen durch die Bürgschaftsbank Sachsen, Bürgschaft und Bürgschaft ohne Bank / BoB

Wenn bei Unternehmensnachfolgen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um die Übernahmekosten zu finanzieren, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).

Zielgruppe

  • Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen

Kreditverwendung

Sicherung der Finanzierung durch:

  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen
  • tätige Beteiligungen
  • Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen

Konditionen

Höhe der Bürgschaft

  • bis zu 80 %, bis zu EUR 2,0 Millionen
  • Betriebsmittel: in der Regel bis 60% des Kreditbetrages

Laufzeit

  • bis zu 15 Jahre
  • für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
  • für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre

Sicherheiten

  • bestmögliche Besicherung
  • quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
  • Risikolebensversicherung

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Für Ausfallbürgschaften gegenüber Leasinggesellschaften gelten besondere Bestimmungen.