Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Unternehmensnachfolgen durch die Bürgschaftsbank Sachsen, Bürgschaft und Bürgschaft ohne Bank / BoB
Wenn bei Unternehmensnachfolgen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um die Übernahmekosten zu finanzieren, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).
Zielgruppe
- Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung durch:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätige Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Höhe der Bürgschaft
- bis zu 80 %, bis zu EUR 2,0 Millionen
- Betriebsmittel: in der Regel bis 60% des Kreditbetrages
Laufzeit
- bis zu 15 Jahre
- für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
- für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
- Risikolebensversicherung
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Für Ausfallbürgschaften gegenüber Leasinggesellschaften gelten besondere Bestimmungen.