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Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung, Nr. 05041

Gemeinsam unterstützen Bund und Länder Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Tourismuswirtschaft), die einer ausgewogenen Infrastruktur zugutekommen. Für Investitionsvorhaben Ihres Unternehmens, mit denen Sie neue Arbeitsplätze schaffen oder vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft sichern, können Sie im Rahmen dieses Förderprogramms Zuschüsse beantragen.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Errichtung einer Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung (Sortimentsausweitung) der Produktion
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbs einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte
  • Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern

Große Unternehmen (Nicht-KMU):

  • Errichtung einer Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist
  • Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen als allgemeine De-minimis-Beihilfe

Bauliche und technische Investitionen sind einer Nachhaltigkeit verpflichtet, die die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse mit den Anforderungen an eine energieeffiziente und ressourcenschonende Investition, möglichst niedrige umweltschädliche Emissionen (Treibhausgase und anderes) oder eine Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels beziehungsweise eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Umweltrisiken in Einklang bringt.

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen:

  • Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist unter anderem von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig (siehe Weiterführende Informationen).

Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die Kombination mit einem GRW-Förderdarlehen ist möglich.
  • Der Gesamtumfang ist vom Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.