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Falls sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie als Mensch mit Behinderung bei der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld für die berufliche Erstausbildung beantragen.

Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt von zwei Faktoren ab:

  • Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes
  • anzurechnendes Einkommen, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt

Um die eigenen Lebenshaltungskosten während einer Bildungsmaßnahme abdecken zu können, werden Pauschalbeträge ausgezahlt. Das heißt, es werden keine individuellen Kosten für zum Beispiel Miete, Kleidung oder Lebensmittel übernommen.

Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach

  • der Art der Maßnahme, an der Sie teilnehmen,
  • der Art der Unterbringung während der Maßnahme sowie
  • Ihrem Alter und Ihrem Familienstand.