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Erwerben einer Grundqualifikation für Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr nach §2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG)

Wenn Sie beruflich Güter (Lkw) oder Personen (Bus) auf der Straße transportieren möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.

Dies gilt für Fahrende von Fahrzeugen

  • mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder
  • mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Hinweis: Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.9.2008 (Bus) oder dem 10.9.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").

  • Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer wird gleichzeitig als Grundqualifikation für den Personen- und den Güterverkehr anerkannt. Die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb wird nur als Grundqualifikation für den Personenverkehr, die Ausbildung zum Straßenwärter und zum Werkfeuerwehrmann nur für den Güterverkehr anerkannt.

Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen:

Regelprüfung

  • Die Regelprüfung müssen Sie ablegen, wenn Sie weder für die betreffende Verkehrsart einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr beziehungsweise Personenverkehr ("Verkehrsleiter-Prüfung») vorlegen können,
  • noch eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation für die andere Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben.

Umsteigerprüfung

  • Die Prüfung "Umsteiger» können Sie dann ablegen, wenn Sie bereits die Regelprüfung für die Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist.
  • Bei der Schulung beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger« wird somit nur noch auf die Besonderheiten der Verkehrsart eingegangen.
    • Beispielsweise wird dem zukünftigen Busfahrer das Wissen vermittelt, wie er sich in Bezug auf die Fahrgäste zu verhalten hat, da dies nicht Bestandteil seiner ersten Grundqualifikation Güterverkehr war.
  • Dies gilt auch für Fahrer, die die Fahrerlaubnis für die andere Verkehrsart vor dem jeweiligen Stichtag (Besitzstand) erworben haben.

Quereinsteigerprüfung

  • Die Prüfung "Quereinsteiger» können Sie dann ablegen, wenn Sie einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für die Verkehrsart besitzen, für die die Prüfung abgelegt werden soll.
  • Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden, über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.

Achtung: Man unterscheidet außerdem zwischen der einfachen und der beschleunigten Grundqualifikation. Die beschleunigte Grundqualifikation erwerben Sie durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie dem nachfolgenden Bestehen einer theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.