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Der Rentenversicherung müssen Sie jede Änderung Ihrer Adresse mitteilen.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, übernimmt das Ihr Arbeitgeber* für Sie. Wenn Sie wegen des Bezuges von Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld) in der Rentenversicherung versichert sind, teilt der für Sie zuständige Leistungsträger Ihre neue Adresse der Rentenversicherung mit. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrem Leistungsträger (zum Beispiel der Agentur für Arbeit) Ihre neue Adresse mitgeteilt haben.

  • Wenn Sie selbstständig, zu Hause oder arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld sind, müssen Sie die Mitteilung der Namensänderung selbst vornehmen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Rentenversicherung.
  • Wenn Sie bereits Rente beziehen, verweisen wir auf den entsprechenden Link unter Weiterführende Informationen.

Ansprechstelle

Deutsche Rentenversicherung