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Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Sachsen

Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).

Kreditverwendung

Sicherung der Finanzierung von:

  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen
  • tätige Beteiligungen
  • Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen

Konditionen

Art der Bürgschaft
Ausfallbürgschaft

Höhe der Bürgschaft

  • bis zu 80 % und bis zu EUR 2,0 Millionen
  • Betriebsmittel in der Regel bis 60 % des Kreditbetrages

Bürgschaftslaufzeit

  • bis zu 15 Jahre
  • für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
  • für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre

Sicherheiten

  • bestmögliche Besicherung
  • quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
  • Risikolebensversicherung

 

Ansprechstelle:

Hausbank (Kreditinstitut)

 

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Für Ausfallbürgschaften gegenüber Leasinggesellschaften gelten besondere Bestimmungen.