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Antrag auf Übernahme von Bürgschaften ab EUR 10 Millionen durch den Bund unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften des Freistaates Sachsen

Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, übernehmen der Bund und die Länder für volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern. Für Vorhaben ab EUR 10 Millionen, die nicht durch die Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken abgedeckt sind und bei denen aus sonstigen Gründen auch keine alleinigen Landesbürgschaften in Betracht kommen, können Sie eine Bundesbürgschaft unter Einbindung einer parallelen Landesbürgschaft des Freistaates Sachsen beantragen.

Konditionen

Art der Förderung:
Ausfallbürgschaft

Bürgschaftsanteil:
maximal 80 Prozent des Kreditvolumens

Bürgschaftsbetrag:
ab EUR 10 Millionen

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.