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Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen, KfW-Programme Nr. 180, 181, 184 / 190, 191, 194

Mit dem ERP-Innovationsprogramm fördert die KfW Investitionen zur Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in Deutschland.

Dabei müssen Ihre Vorhaben nicht zwingend hochgradig oder technologisch herausragend sein. Das Vorhaben muss lediglich mit eigenem Personal durchgeführt werden oder ein wesentlicher Beitrag geleistet werden.

Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Fianzierung als klassischer Kredit oder einer reinen Framedkapitalfinanzierung.

Was wird gefördert?

  • Kosten für Personal, Material, Dienstreisen und EDV
  • Investitionskosten
  • Gemeinkosten
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Forschungs- und Entwicklungsaufträge

Konditionen

Art der Förderung
klassischer Kredit (Fremdkapitaltranche) mit oder ohne Nachrangdarlehen

Höhe
bis zu EUR 5 Millionen je Vorhaben

Auszahlung
100 %

Laufzeit

  • mindestens vier Jahre
  • maximal zehn Jahre

Tilgung

  • tilgungsfreie Anlaufjahre
    • Fremdkapital: bis zu zwei Jahre
    • Nachrangdarlehen: bis zu sieben Jahre
  • danach gleich hohe, vierteljährliche Raten

Zinssatz

  • wird individuell am Tag des Vertragsschlusses festgelgt
  • fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit

Sicherheiten

  • Fremdkapitaldarlehen: bankübliche
  • Nachrangdarlehen: keine

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.