Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen, KfW-Programme Nr. 180, 181, 184 / 190, 191, 194
Mit dem ERP-Innovationsprogramm fördert die KfW Investitionen zur Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in Deutschland.
Dabei müssen Ihre Vorhaben nicht zwingend hochgradig oder technologisch herausragend sein. Das Vorhaben muss lediglich mit eigenem Personal durchgeführt werden oder ein wesentlicher Beitrag geleistet werden.
Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Fianzierung als klassischer Kredit oder einer reinen Framedkapitalfinanzierung.
Was wird gefördert?
- Kosten für Personal, Material, Dienstreisen und EDV
- Investitionskosten
- Gemeinkosten
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Forschungs- und Entwicklungsaufträge
Konditionen
Art der Förderung
klassischer Kredit (Fremdkapitaltranche) mit oder ohne Nachrangdarlehen
Höhe
bis zu EUR 5 Millionen je Vorhaben
Auszahlung
100 %
Laufzeit
- mindestens vier Jahre
- maximal zehn Jahre
Tilgung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- Fremdkapital: bis zu zwei Jahre
- Nachrangdarlehen: bis zu sieben Jahre
- danach gleich hohe, vierteljährliche Raten
Zinssatz
- wird individuell am Tag des Vertragsschlusses festgelgt
- fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
Sicherheiten
- Fremdkapitaldarlehen: bankübliche
- Nachrangdarlehen: keine
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.