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Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 254

Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Finanziert werden vor allem Betriebsmittel dieser Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

Kauf von Betriebsmitteln aller Art (zum Beispiel Rohstoffe und Produktionsmittel).

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Umschuldungen.

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 %

Laufzeit
bis maximal 10 Jahre

Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)