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Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur ländlichen Entwicklung Nr. 249 / 250

Die Rentenbank fördert mit diesem Förderprogramm Investitionen, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen. Weitere Förderschwerpunkte sind die Begleitung von Landwirten in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen sowie die Förderung des ländlichen Tourismus.

Es werden Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen (auch mit kommunalen Gesellschaftern), Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen.

Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr.1407/2013 enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

  1. Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur, dazu zählen:
    • Investitionen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots (zum Beispiel Freilichtbühnen, Kindergärten und Sporteinrichtungen)
    • Investitionen in den open-access geeigneten Breitbandausbau (zum Beispiel Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen)
    • Investitionen in den Bau und Erhalt von gemeinschaftlich genutzter Infrastruktur (zum Beispiel Wegebau)
    • Investitionen von regionalen Initiativen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete (zum Beispiel Einrichtungen zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, mobile Versorgungslösungen).
  2. Investitionen in den ländlichen Tourismus, dazu zählen:
    • Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (zum Beispiel Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad-, Wander- oder Reitwege)
    • Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen. Es werden nur Einrichtungen und Kreditnehmer gefördert, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt
    • Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (zum Beispiel Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
    • Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (zum Beispiel Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
    • Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm "Umwelt- und Verbraucherschutz" zu den LR-Top-Konditionen förderfähig (zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof, Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften).
  3. Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen oder ähnlichen öffentlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum
  4. Typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung
  5. Investitionen in Kulturgüter
  6. Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz auch zum Zwecke der Vermietung
  7. Investitionen von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zur Erzielung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen sowie der Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung. Diese Investitionen sind auch dann förderfähig, wenn der Investitionsort nicht im ländlichen Raum liegt.

Von der Förderung sind ausgenommen

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Umschuldungen und laufende Kosten (zum Beispiel Personalkosten, Betriebsmittel)

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 %

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.