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Antrag auf Gewährung einer Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes

Eine dauerhaft wettbewerbsfähige Agrarwirtschaft ist auf Innovationen angewiesen. Das bei der Rentenbank gebildete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie bei der Finanzierung von innovativen Projekten in der Land- sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen.

Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen Ihnen zwei Programmteile zur Verfügung:

  • Programmteil 1, Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
  • Programmteil 2, die experimentelle Entwicklung von Innovationen (Zuschuss), zu beantragen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)

  • Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • innovative landwirtschaftsnahe Investitionen im ländlichen Raum sowie Vorhaben der Fischzucht

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Zinssatz
1,5 Prozent pro Jahr

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
99 %

Laufzeit
bis maximal 20 Jahre

Zinsbindung
über die gesamte Laufzeit des Darlehens

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)