Inhalt

Grundsätzlich gelten für die Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis um neue Führerscheinklassen die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Deshalb müssen im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen erfüllt und weitestgehend das gleiche Verfahren durchlaufen werden.

Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM oder T auf eine der anderen Klassen wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Die der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt.

Die neue Fahrerlaubnis wird in der Regel durch Aushändigung des vorläufigen Nachweises der Fahrterlaubnis nach Bestehen der praktischen Prüfung erteilt. Dabei ist der alte Führerschein abzugeben. Den neuen Kartenführerschein erhalten Sie dann auf dem von Ihnen gewünschten Wege. Sie können das Dokument abholen, durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen oder es sich auch zusenden lassen. Darüber entscheiden Sie bereits bei Antragstellung.