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Mit der Einspeisevergütung soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Grundsätzlich kann damit aller Strom aus erneuerbaren Energien vergütet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, anspruchsberechtigten Stromerzeugern die Einspeisevergütung zu gewähren.

Die Vergütungssätze werden staatlich festgesetzt. Betreiber von kleinen Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt installierter Leistung haben generell einen Anspruch auf Einspeisevergütung, bei größerer Anlagen ist eine eingeschränkte Zahlung in Form einer Ausfallvergütung möglich. Grundsätzlich ist der Strom aus solchen Anlagen direkt zu vermarkten.

Bei Direktvermarktung können die Anlagenbetreiber eine Marktprämie beanspruchen.

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der gebietszuständige Netzbetreiber