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Antrag auf Eintragung eines Designs nach §§ 11 ff. Designgesetz (DesignG)

Wenn Sie ein Design für ein Produkt entwickelt haben, sollten Sie die Eintragung in das Designregister beantragen. Als eingetragenes Design (bis 2013 "Geschmacksmuster") ist dieses vor der unerlaubten Verwendung durch Dritte geschützt.

Das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG) erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben.

Auch Verpackungen, Ausstattungen und Einzelteile können Sie als Design anmelden.