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Viele Staaten kennen lediglich die Adoption mit schwacher Wirkung. Das bedeutet, dass die rechtlichen Beziehungen des Adoptivkindes zur Herkunftsfamilie nicht vollständig erlöschen. Außerdem erhält das Adoptivkind - wenn einer der Annehmenden Deutscher* ist - nicht kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben und diese ausländische Adoption nur schwache Wirkungen hat, ist es möglich, diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln zu lassen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion