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Antrag auf Bildung einer ungünstigeren Steuerklasse oder eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

Sie haben die Möglichkeit, im ELStAM-Verfahren die Berücksichtigung ungünstigerer Lohnsteuerabzugsmerkmale zu beantragen.

Ein solcher Antrag ist denkbar, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber* Ihren aktuellen Familienstand nicht mitteilen möchten. So können Sie zum Beispiel beantragen, die Steuerklasse I zu behalten, damit Ihrem Arbeitgeber nach einer Eheschließung die nunmehr für verheiratete Arbeitnehmer in Betracht kommende Steuerklasse IV nicht mitgeteilt wird.

Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitgeber die Existenz eigener Kinder nicht bekannt werden soll.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion