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Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen den Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH nutzen. Auch behinderten Menschen kommt diese freiwillige soziale Vergünstigung zugute.

Im Rahmen des Sozialtarifs wird ein monatlicher Rechnungsnachlass gewährt in Höhe von:

  • EUR 8,26 (EUR 6,94 netto) für Kunden, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder BAföG-Leistungen empfangen
  • EUR 10,38 (EUR 8,72 netto) für blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent

Die Vergünstigungen gelten für alle selbst gewählten City-, Deuschland- und Auslandsverbindungen, die über das Telefonnetz der Telekom geführt werden. Die soziale Vergünstigung wird nicht mit den Verbindungsentgelten für Auslandsverbindungen, die mit dem Spezialtarif CountrySelect abgerechnet werden, und den Verbindungen der Telekom zu speziellen Diensten mit internationaler Zugangskennzahl verrechnet. Für den monatlichen Grundpreis und sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.