Inhalt

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Angezeigt werden müssen:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung
  • Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)