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Gerichtliche Schutzanordnungen im Eilverfahren, einstweilige Anordnungen, auch für Opfer von Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt

Manchmal ist besondere Eile geboten, um Opfer von Gewalttaten, von Bedrohungen oder Nachstellungen sofort vor Übergriffen zu schützen. In solchen Fällen haben Opfer die Möglichkeit Schutzanordnungen im Eilverfahren als einstweilige Anordnungen zu beantragen. Die Gerichte können in diesen Verfahren zur vorläufigen Regelung schnell reagieren und entscheiden.

Im Gegensatz zum normalen Verfahren müssen Sie als Antragstellender* nicht beweisen, sondern dem Gericht nur glaubhaft machen, dass Ihnen Gewalt angetan, angedroht oder Ihnen nachgestellt wurde. Das bedeutet, dass das Gericht davon zu überzeugen ist, dass die Misshandlung, Bedrohung, Belästigung oder Verfolgung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat.

Meist genügt dafür eine möglichst genaue Schilderung mit Orts- und Zeitangaben in Form einer eidesstattlichen Erklärung. Ärztliche Atteste und Polizeiberichte von entsprechenden Einsätzen können helfen, das Gericht zu überzeugen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion