Inhalt

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück. Es enthält auch Angaben zu Belastungen wie beispielsweise Grundschulden und Hypotheken.

Daher müssen in das Grundbuch unter anderem folgende Vorgänge eingetragen werden:

  • Änderung des Eigentümers*
  • Vormerkungen
  • Bestellung und Löschung einer Hypothek
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden

Der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums an einem Grundstück setzt zwingend auch die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch voraus.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Ansprechstelle

Für das Bergwerkseigentum werden besondere Grundbuchblätter mit der Bezeichnung "Berggrundbuch" geführt - zuständig für ganz Sachsen:

-> Amtsgericht Freiberg