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Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

Bei einem Kauf ist dies der Kaufpreis, aber auch andere Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahme von auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, zählen hierzu. Wenn zusammen mit dem Grundstückskauf die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde, können auch die Baukosten für die Errichtung zur Bemessungsgrundlage hinzukommen.