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Verfügen Sie über eine gültige Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (außerhalb der EU/EWR-Staaten), dürfen Sie mit einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen. "Ordentlicher Wohnsitz" bedeutet: Sie wohnen aus persönlichen / beruflichen Gründen mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland.

Nach Ablauf der sechs Monate benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis. Daher müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grundlage Ihrer ausländischen stellen.

Hinweis: Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die sechsmonatige Frist um bis zu weitere sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

Fahrerlaubnis aus EU- und EWR-Staaten und Nicht-EU- und EWR-Staaten

Wer eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf in deren Umfang in Deutschland Kraftfahrzeuge führen, auch wenn er keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Wenn Sie eine gültige EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen und einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie trotzdem keine deutsche Fahrerlaubnis.

Sowohl als Führerscheininhaber* von EU- und EWR-Staaten als auch von Nicht-EU- und EWR-Staaten ist ein Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rückkehrer nach Deutschland ohne geltendes Mindestalter

Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren und noch nicht das in Deutschland geltende Mindestalter für die in Ihrem Besitz befindliche Fahrerlaubnis haben (zum Beispiel bei Klasse B/BE 18 Jahre), dürfen Sie hier nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Sie können Ihren Führerschein zudem erst in einen deutschen umtauschen lassen, wenn Sie das in Deutschland geltende Mindestalter vollendet haben und Ihre ausländische Fahrerlaubnis dann noch gültig ist.

  • Den Antrag können Sie auch schon vor Vollendung des geltenden Mindestalters stellen.
  • Zudem können Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnehmen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion