Inhalt

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.