Inhalt

Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt nunmehr 15 Jahre. Bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Daraus folgt, dass Fahrerlaubnisinhaber* der Klasse AM unter 16 Jahren nur in der Bundesrepublik Deutschland mit Kraftfahrzeugen der Klasse AM am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Alter von 16 Jahren erreicht hat. Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt durch Aushändigung eines EU-Kartenführerschein, in welchem die Schlüsselzahl "195« eingetragen wird.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion