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Soll ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden, hat die Halterin / der Halter oder eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel der Käufer des Fahrzeugs) dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen.

Tipp: Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle auch online abmelden.