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Anrufung der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

Bei Streitigkeiten mit einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler* können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er überprüft die Entscheidungen der Versicherer nach dem Maßstab von Recht und Gesetz und unterbreitet Lösungsvorschläge. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

Der Versicherungsombudsmann ist eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle, die als eingetragener Verein organisiert ist. Seine Mitglieder sind die Versicherungsunternehmen, die sich diesem Beschwerdeverfahren angeschlossen haben.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion