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Schlichtungsantrag stellen bei der Ombudsstelle für Investmentfonds zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 UKlaG

Der deutsche Fondsverband BVI betreibt die Ombudsstelle für Investmentfonds. Sie gilt als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle und schlichtet bei Konflikten im Zusammenhang mit der Geldanlage in Fonds oder Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, wie etwa fondsbasierte Altersvorsorgeverträge (Riester) oder Depotführung. Als Verbraucher können Sie ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen, um bei Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit einer Gesellschaft lösen. Es ist daher immer ratsam, diese im Vorfeld um Klärung zu bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle stellen.

Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.