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Anrufung der Schlichtungsstelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bausparkasse einfacher geklärt werden können, ermöglichen die privaten Bausparkassen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.

Achtung! Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ist keine Rechtsberatung möglich - weder durch die Schlichtungsstelle noch durch die Schlichter - und es können auch keine Rechtsgutachten erstellt werden. Das Verfahren dient allein der Streitbeilegung und nicht der Vorbereitung eines Rechtsstreits vor den ordentlichen Gerichten.