Inhalt

Anrufung des Ombudsmanns Immobilien im Immobilienverband Deutschland (IVD) zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

Der Immobilienverband Deutschland IVD - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. zählt derzeit etwa 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter auch Finanzdienstleister, Bauträger und viele weitere Unternehmen der immobiliennahen Dienstleistungen.

Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und einem IVD-Mitgliedsunternehmen ohne langwierigen Rechtsstreit geklärt werden können, hat der IVD ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Der Ombudsmann hilft Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.

Achtung! Bevor Sie sich an die Ombudsstelle wenden können, müssen Sie sich mit Ihrer Beschwerde zunächst direkt an das jeweilige IVD-Mitgliedsunternehmen wenden. Das Unternehmen hat so die Gelegenheit, seine Entscheidung zu überdenken beziehungsweise besser zu begründen. Häufig lässt sich durch Korrespondenz oder ein persönliches Gespräch ein Streitfall gänzlich vermeiden.

Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.

Ansprechstelle

Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

-> Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland (IVD)
Immobilienverband IVD Bundesverband e.V.