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Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen mit Auslands-BAföG gefördert werden.

Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler

Wenn Sie als Schülerin oder Schüler ein Schuljahr im Ausland verbringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Auslands-BAföG erhalten. Neben den Bedarfssätzen werden auch die Aufwendungen für die Hin- und eine Rückreise zur Ausbildungsstätte im Ausland erstattet.

Auslands-BAföG für Studierende

Wenn Sie als Studentin oder Student einen Studien- oder Ausbildungsabschnitt im Ausland absolvieren möchten, können Sie hierfür ebenfalls Auslands-BAföG erhalten. Zu den bereits für die Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen treten während der Auslandsausbildung noch weitere Voraussetzungen hinzu. In der Regel kann ein Studien- beziehungsweise Ausbildungsaufenthalt außerhalb der EU für ein Jahr gefördert werden. Die Förderung eines vollständigen Studiums bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss ist nur in der EU und der Schweiz möglich.

Auslandspraktika

Für Auslandspraktika im Rahmen eines Studiums oder für ein vorgeschriebenes Auslandspraktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung (von jeweils mindestens zwölf Wochen) ist eine Förderung möglich, wenn das Praktikum für die Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist.