Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen.
Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können.
Wenn Ihre Familie kein oder ein geringeres Einkommen hat, sollten Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem "Bildungspaket" stellen. Ihre Kinder können auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch Lernförderung erhalten.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Unterstützt werden Aufwendungen für:
- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Es gibt einen Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial). Dieser wird in zwei Beträgen ausgezahlt:
- Februar 2022 - EUR 52,00
- August 2022 - EUR 104,00
Der Zuschuss erhöht sich jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf.
Schülerbeförderungskosten
Getragen werden die Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Es besteht die Möglichkeit der Nachhilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Mittagsverpflegung
Übernommen werden die Aufwendungen zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule und in der Kindertagesstätte.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Es handelt sich um eine Pauschale für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen in Höhe von
- EUR 15,00 pro Monat.