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Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII und § 6b BKGG

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen.

Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Ihre Kinder können auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch die Lernförderung erhalten.

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Unterstützt werden Aufwendungen für:

  • eintägige Ausflüge der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

Es gibt einen Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial). Dieser wird in zwei Beträgen ausgezahlt:

  • Februar 2022 - EUR 52,00
  • August 2022 - EUR 104,00

Der Zuschuss erhöht sich jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf.

Hinweis: Für diese Leistungen müssen Sie dann einen Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Schülerbeförderungskosten

Getragen werden die Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Lernförderung

Die tatsächlichen Kosten für eine notwendige außerschulische Lernförderung, wenn der Bedarf hierfür von der Schule bestätigt wird und es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt.

Hinweis: Lernförderung muss im Vorfeld beantragt werden.

Mittagsverpflegung

Übernommen werden die Aufwendungen zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule und in der Kindertagesstätte.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Es handelt sich um eine Pauschale für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen in Höhe von EUR 15,00 pro Monat.