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Förderung zum Ausgleich der Kosten auswärtiger Unterbringung während der Ausbildung

Wohnen Sie während der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung nicht daheim bei Ihren Eltern, können Sie bei der Bundesarbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe sollen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgeglichen werden, die Ihnen durch die auswärtige Unterbringung während der Ausbildung entstehen, damit einer angemessenen beruflichen Qualifizierung nichts entgegensteht.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss daher nicht zurückgezahlt werden.