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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Durchführung und Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) sowie eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) - RL-FwD des Freistaates Sachsen und RL JFD des Bundes

Junge Menschen brauchen Perspektiven. Soziale und ökologische Einrichtungen können die Horizonte der jungen Erwachsenen sinn- und wirkungsvoll erweitern. Trägerorganisationen werden vom Freistaat Sachsen gefördert, die Antragstellung erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).

Konditionen

Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Art der Förderung:
Festbetragsfinanzierung

Dauer:
in der Regel bis zu 12 Monate

Höhe:

  • für Freiwillige im Inland bis zu EUR 150,00 monatlich
  • für Freiwillige im Ausland bis zu EUR 200,00 monatlich
  • für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf bis zu EUR 400,00 monatlich

Die Förderung des FSJ erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).

Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Art der Förderung:
Festbetragsfinanzierung

Dauer:
in der Regel bis zu 12 Monate

Höhe:
nach der RL-FwD des Freistaates Sachsen:

  • monatlich bis zu EUR 663,30 je Freiwilligem monatlich und
  • für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf monatlich bis zu EUR 699,30

nach den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-FJD) des Bundes:

  • bis zu EUR 200,00 je Freiwilligem monatlich

Die Bundesförderung mindert die Landesförderung um den betreffenden Betrag.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.