Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Durchführung und Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) sowie eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) - RL-FwD des Freistaates Sachsen und RL JFD des Bundes
Junge Menschen brauchen Perspektiven. Soziale und ökologische Einrichtungen können die Horizonte der jungen Erwachsenen sinn- und wirkungsvoll erweitern. Trägerorganisationen werden vom Freistaat Sachsen gefördert, die Antragstellung erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
Konditionen
Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Art der Förderung:
Festbetragsfinanzierung
Dauer:
in der Regel bis zu 12 Monate
Höhe:
- für Freiwillige im Inland bis zu EUR 150,00 monatlich
- für Freiwillige im Ausland bis zu EUR 200,00 monatlich
- für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf bis zu EUR 400,00 monatlich
Die Förderung des FSJ erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Art der Förderung:
Festbetragsfinanzierung
Dauer:
in der Regel bis zu 12 Monate
Höhe:
nach der RL-FwD des Freistaates Sachsen:
- monatlich bis zu EUR 663,30 je Freiwilligem monatlich und
- für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf monatlich bis zu EUR 699,30
nach den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-FJD) des Bundes:
- bis zu EUR 200,00 je Freiwilligem monatlich
Die Bundesförderung mindert die Landesförderung um den betreffenden Betrag.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.