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Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuer­gesetz (EStG)

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Ausgaben können Sie mit der Steuererklärung im Umfang von 20 Prozent, maximal EUR 1.200 geltend machen.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.