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Antrag auf eine Förderung zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen nach der Richtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung, 2021 bis 2027, Teil B.III InnoPrämie, Nr. 06740

Ziel der Förderung ist es, die Innovationskraft kleiner und mittlerer sächsischer Unternehmen zu stärken und so ihre Wettbewerbssituation verbessern. Insbesondere sollen Innovationsprämien an eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen. Darüber hinaus sollen FuE-Ergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umgesetzt werden.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von

  • Hochschulen
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • privatwirtschaftlichen Anbietern

Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?

Mit der Innovationsprämie können Sie einen erheblichen Teil der Ausgaben bestreiten für folgende Fremdleistungen:

  • externe wissenschaftliche Arbeiten

im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, zum Beispiel:

  • Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Werkstoffstudien
  • Studien zur Fertigungstechnik
  • externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten

im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransfer-Diensten
Diese sollen überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sein, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel:

  • Konstruktionsleistungen
  • Designleistungen
  • Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
  • Laborleistungen
  • vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung

Nicht zuwendungsfähig sind

  • der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software,
  • betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung)
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung
nichtrückzahlbarer Zuschuss

Höhe
für Fremdleistungen: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Höchstbetrag

  • insgesamt maximal EUR 40.000 pro Kalenderjahr
  • maximal zwei Innovationsprämien im Kalenderjahr

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.