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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Markteinführung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren nach der Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 - FRL MEP-Z, Nr. 02410

Mit diesem Förderprogramm werden Projekte zur Markteinführung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, gefördert.

Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, eigene oder fremde Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umzusetzen, Anpassungen an bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen durchzuführen und damit das einhergehende technische und finanzielle Risiko zu mindern.

Förderfähige Ausgaben

  • für einen Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten (einschließlich Arbeitgeberanteil), höchstens jedoch EUR 50.000
  • Schutz eigener Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
  • erstmalige Normierung und Zertifizierung oder Standardisierung
  • Erlangung eigener Schutzrechte für das Produkt, das Verfahren, die Dienstleistung
  • Erwerb externer Marketing-, Vertriebs- und Designleistungen
  • Erwerb von Instrumenten und Ausrüstung, Sachausgaben und Fremdleistungen bei der Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie (höchstens EUR 50.000)
  • Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten (höchstens EUR 50.000)
  • einmalige Teilnahme an einer Messe

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Zuwendungsempfängers und dessen Existenzdauer gelten nachstehende Höchstsätze:
    • 40 % für mittlere Unternehmen
    • 50 % für kleine Unternehmen
    • 60 % für kleine und junge Unternehmen, d.h. Eintragung der Gründung innerhalb der vergangenen fünf Jahre
  • Ergänzend beträgt der Bonus weitere 10 Prozentpunkte, sofern:
    • das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt oder
    • das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet

zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mindestbetrag je Vorhaben: EUR 5.000
  • Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf EUR 200.000
  • Begrenzung der indirekten Ausgaben auf 7 % der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.