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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung des Technologietransfers in Unternehmen nach der "Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027", Teil B.II Technologietransferförderung, Nr. 06700

Aus dem Programm "Technologietransferförderung" erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung, um sich neues technologisches Wissen anzueignen, den Technologiebedarf zu decken und zugleich das Risiko bei der Integration neuer Technologien zu mindern.

Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in Unternehmen. Inhalt dieser Projekte soll der Erwerb technologischen Wissens durch ein Unternehmen unmittelbar von einem Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer oder an einen neueren technischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren sein.
Bestandteil der Förderung können auch Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen sein, die im Zusammenhang mit dem Erwerb technologischen Wissens stehen.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

Förderfähig sind:

Technologieerwerb von Technologiegebern

  • Kosten für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung)
  • Kosten für Auftragsforschung zur Weiterentwicklung des erworbenen technologischen Wissens

Beratungsleistungen (von Technologiegebern und Technologiemittlern):

  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern)

Eigene Personalkosten beim Technologienehmer (Antragsteller), soweit das Personal im Vorhaben tätig und die Weiterentwicklung beziehungsweise Anpassung des erworbenen technologischen Wissens im Unternehmen übernimmt.

Vorhabenbezogene Gemeinkosten. Diese werden als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 % auf die direkten Kosten als zuwendungsfähig anerkannt.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.